Leistungen in der Grundversicherung

Mit den sieben alternativen Versicherungsmodellen von SWICA profitieren Sie vom besten Preis-Leistungs-Verhältnis und sparen bis zu mehreren hundert Franken pro Jahr. Der einzige Unterschied zur klassischen Grundversicherung «Standard» liegt in der Wahl der Anlaufstelle. Der Leistungsumfang bleibt identisch.

 Leistungen aus der Grund­versi­cherung
Standard und Favorit-Modelle
Ambulante Behandlungen, SchulmedizinBehandlungen durch Vertragsärztin oder Vertragsarzt und anerkannte Medizinalpersonen. Volle Deckung (Details Kosten­betei­ligung Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.)
MedikamenteGemäss gesetzlichen Arzneimittellisten (Anwendung innerhalb der Indikation) mit ärztlicher Verordnung Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
SpitalaufenthaltAllgemeine Abteilung in Spitälern auf der Spitalliste des Wohn- oder Standortkantons gemäss Tarif des Wohnkantons Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
KomplementärmedizinAnthroposophische Medizin, Akupunktur, Arzneimitteltherapie der TCM, Homöopathie und Phytotherapie: Kostendeckung nach Tarif des Wohnkantons bei Ärztinnen und Ärzten (Therapeutenverzeichnis) mit FMH-anerkannter Weiterbildung in der jeweiligen Disziplin Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
Medizinische Check-upsVorsorgemassnahmen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung; gynäkologische Vorsorge alle 3 Jahre Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
Mutterschaft- Schwangerschaftsleistungen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung ohne Kosten­betei­ligung
- Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung
Schutz- und ReiseschutzimpfungenImpfungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsver­ordnung Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
HauskrankenpflegeBeratung, Behandlungs- und Grundpflege von anerkannten Leistungs­erbrin­gern Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
BadekurenCHF 10.–/Tag, 21 Tage pro Jahr Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
PsychotherapiePsychotherapie, durchgeführt von einer Fachärztin oder einem Facharzt; psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
Brillen oder KontaktlinsenCHF 180.– pro Jahr bis zum 18. Altersjahr (im Rahmen der gesetzlichen Leistungs­verordnung Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.)
Ärztlich verordnete HilfsmittelGesetzlich festgelegte Liste von Mitteln und Gegenständen Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
Notfall- und medizinisch indizierte Transporte, Such- und Bergungsaktionen- 50% bis CHF 500.– an medizinisch indizierte Transporte Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
- 50% bis CHF 5'000.– an Notfalltransporte in der Schweiz Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
AuslandsbehandlungKostendeckend bei Notfällen bis zum doppelten Tarif gemäss dem anerkannten Tarif der Schweiz oder gemäss den bilateralen Abkommen im EU- und EFTA-Raum Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
Zahnbehandlungen, DentalhygieneBei schweren Erkrankungen des Kausystems oder wenn die Behandlung mit einer sehr schweren Allgemeinerkrankung zusammenhängt. Deckung bei Zahnunfall, sofern Unfalleinschluss besteht Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
ZahnstellungskorrekturenUnter gewissen gesetzlichen Voraus­setzungen Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.

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